Wenn sich Ihr Flug mindestens wie folgt verzögert:
erhalten Sie folgende kostenlose Betreuungsleistungen:
Auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie Kinder ohne Begleitung ist bei Betreuungsleistungen besonders zu achten.
Wenn die Verspätung mindestens 5 Stunden beträgt, haben Sie dieselben Rechte wie im Falle der Nichtbeförderung. Ferner haben Sie den Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, wie unter der Überschrift Nichtbeförderung beschrieben, wenn sich Ihre Ankunft am Zielflughafen um 3 Stunden oder mehr verzögert und die Fluggesellschaft nicht das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nachweist.