Verspätung

Wenn sich Ihr Flug mindestens wie folgt verzögert:

  • bei Flügen von 1.500 km oder weniger um 2 Stunden;
  • bei innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km und 3.500 km um 3 Stunden oder mehr;
  • bei allen anderen Flügen von mehr als 3.500 km um 4 Stunden oder mehr,

erhalten Sie folgende kostenlose Betreuungsleistungen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
    Hotelunterbringung, falls nötig
  • Beförderung zwischen Flughafen und Ort der Unterbringung
  • 2 unentgeltliche Telefongespräche oder 2 Telexe oder 2 E-Mails

Auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie Kinder ohne Begleitung ist bei Betreuungsleistungen besonders zu achten.

Wenn die Verspätung mindestens 5 Stunden beträgt, haben Sie dieselben Rechte wie im Falle der Nichtbeförderung. Ferner haben Sie den Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, wie unter der Überschrift Nichtbeförderung beschrieben, wenn sich Ihre Ankunft am Zielflughafen um 3 Stunden oder mehr verzögert und die Fluggesellschaft nicht das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nachweist.

Flug-Hafen-Saarland GmbH

Schriftverkehr
Postfach 10 11 12
66011 Saarbrücken

Besucher-Anschrift
Balthasar-Goldstein-Straße 20
66131 Saarbrücken

Vertretungsberechtigt
Chief Executive Officer
Thomas Schuck
Rita Gindorf-Wagner
Registergericht
Amtsgericht Saarbrücken
Registernummer
HRB 4903
© 2023 scn-airport.de | Alle Rechte vorbehalten.
crossmenu