Bei Nichtbeförderung, zum Beispiel bei Überbuchung, kann die Fluggesellschaft Ihnen zunächst freiwillig anbieten, gegen bestimmte Gegenleistungen vom Flug zurückzutreten. Tun Sie dies nicht, haben Sie folgende Rechte zwischen denen Sie wählen können:
Zusätzlich haben Sie das Recht auf eine Ausgleichsleistung (einen Gutschein müssen Sie nicht akzeptieren). Die Höhe ist abhängig von der geplanten Strecke und beträgt
Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit bei allen Flügen von bis zu 1.500 km nicht später als 2 Stunden, bei allen innergemeinschaftlichen Flügen von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km – 3.500 km nicht später als 3 Stunden und bei allen anderen Flügen über 3.500 km nicht später als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beträgt die Ausgleichsleistung 50 % der oben genannten Beträge.