Nichtbeförderung

Bei Nichtbeförderung, zum Beispiel bei Überbuchung, kann die Fluggesellschaft Ihnen zunächst freiwillig anbieten, gegen bestimmte Gegenleistungen vom Flug zurückzutreten. Tun Sie dies nicht, haben Sie folgende Rechte zwischen denen Sie wählen können:

  • Betreuungsleistungen (s. hierzu den Abschnitt Verspätung)
    Erstattung des Ticketpreises binnen 7 Tagen
  • Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • Anderweitige Beförderung zum Zielort unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • Beförderung zum Zielort zum Wunschtermin unter vergleichbaren Reisebedingungen (vorbehaltlich verfügbarer freier Plätze) oder

Zusätzlich haben Sie das Recht auf eine Ausgleichsleistung (einen Gutschein müssen Sie nicht akzeptieren). Die Höhe ist abhängig von der geplanten Strecke und beträgt

  • Bei Flugentfernungen bis zu 1.500 km: 250,00 €
  • Bei Flugentfernungen von mehr als 1.500 km bei innergemeinschaftlichen Flügen sowie bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km – 3.500 km: 400,00 €
  • Bei Flugentfernungen über 3.500 km: 600,00 €

Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit bei allen Flügen von bis zu 1.500 km nicht später als 2 Stunden, bei allen innergemeinschaftlichen Flügen von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km – 3.500 km nicht später als 3 Stunden und bei allen anderen Flügen über 3.500 km nicht später als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beträgt die Ausgleichsleistung 50 % der oben genannten Beträge.

Flug-Hafen-Saarland GmbH

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