Annullierung
Bei einer Annullierung haben Sie dieselben Rechte wie bei einer Nichtbeförderung.
Im Falle einer anderweitigen Beförderung, bei der die zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, stehen Ihnen auch eine Hotelunterbringung und eine Beförderung zwischen Flughafen und dem Ort der Unterbringung zu.
Ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung besteht nicht, wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Ebenfalls können die Ansprüche ausgeschlossen sein, wenn Sie über die Annullierung mindestens 14 Tage zuvor informiert worden sind oder die Flugzeiten Ihres Ersatzfluges nur wenig von denen des ursprünglichen Fluges abweichen.